Entsorgung

LED-Lampen enthalten elektronische Bauteile. Sie müssen wie der übrige Elektroschrott (Computer, Radio, Bügeleisen etc.) fachgerecht entsorgt werden. Im Gegensatz zu Sparlampen enthalten LED aber kein giftiges Quecksilber. Seit 1. August 2005 gilt für Sparlampen und LED-Lampen eine kostenlose Rücknahmepflicht aller Verkaufsstellen. Zur Finanzierung des Recyclings wird beim Verkauf neuer Produkte eine vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) erhoben. Somit können und sollen alle alte LED-Lampen nur noch via Verkaufsstellen entsorgt werden.

Die Rücknahmepflicht umfasst insbesondere LED-Lampen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren (so genannte Neonröhren) aber auch Speziallampen wie z.B. Quecksilberdampflampen oder Röhren aus Solarien. Die Recycling- und Rücknahmepflicht gilt nicht für die normalen Glühbirnen und Halogenglühlampen. Diese können weiterhin über den Haushaltkehricht entsorgt werden.